Erstellt am 15.12.2018
Letzte Änderung am 03.03.2021
Bitte beachten Sie, dass es keinen selbstverständlichen "Anspruch auf Individualförderungen" gibt und schon gar nicht auf die Höhe etwaiger Förderungen.
Ob und in welcher Höhe ein hörbehindertenbedingter Förderbedarf gegeben ist, leitet sich erst nach Abklärung und in weiterer Folge Einreichung in unserem Servicecenter aus dem Status einer Person sowie den Förderrichtlinien der jeweiligen Fördergeber (Sozialministeriumservice, FSW, PVA, Unterstützungsfonds, etc.) ab. Hiezu sind die unten erwähnten Unterlagen der "Checkliste" unabdingbare Voraussetzung, um überhaupt aktiv werden zu können!
Ganz wichtig: Weder unser Projektträger "VOX-Schwerhörigenzentrum Wien" noch unsere Beratungsstelle gewähren direkt oder indirekt finanzielle Förderungen!
Für jegliche aktive Unterstützung durch unsere Servicestelle ist ein persönlicher Termin der betreffenden Kundinnen und Kunden bei uns im Beratungscenter erforderlich!
Bitte nehmen Sie von selbständigen Einreichungen auf Förderungen Abstand, da alle schwerhörigenbedingten Ansuchen in Wien über unser Beratungscenter als von den Fördergebern beauftragte Prüfstelle laufen.
Wir bitten um Kenntnisnahme!