Aktuelles
Erstellt am 29.11.2020
Letzte Änderung am 29.11.2020
Der ÖSB-Österreischer Schwerhörigenbund Dachverband kämpft seit Aufkommen der Covid-19-Pandemiemaßnahmen im Frühjahr 2020 für eine Regelung in den behördlichen Verordnungen, die Schwerhörigen die interpersonale Kommunikation mit ihren Gesprächspartner/innen ohne MNS-Maske erleichtern bzw. erst ermöglichen: Denn ohne Mimik und Mundbild ist für Schwerhörige ein Gespräch trotz bester Hörsystemversorgung nur schwer bis gar nicht möglich.
Seit 27.11.2020 gilt die 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (siehe Originalverordnungstext HIER als Download!. Aufgrund der Beharrlichkeit des ÖSB gelang es in Kooperation mit dem ÖBR (Öst.Behindertenrat) zu erreichen, dass in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung folgende Ausnahmebestimmung eingefügt wurde:
„Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.“
Der ÖSB und VOX-SHZ Wien empfehlen schwerhörigen Menschen, sich die Verodnungsnovelle auszudrucken und immer bei sich zu führen! Dies parallel mit dem Tragen der ÖSB-MNS-Maske mit der Aufschrift "KEIN VERSTEHEN OHNE MUNDBILD!" ist sicher für den derzeitigen kommunikativen Alltag hilfreich!
Diese spezielle MNS-Maske gibt es KOSTENLOS im Beratungscenter TA-VOX!